Der Geschäftsgang in einer Bibliothek heißt Bibliotheksverwaltung und optimierende Tätigkeiten nach innen und außen werden als „Bibliotheksmanagement“ bezeichnet.
Der Gouverneur leitet den Geschäftsgang der Kreisverwaltung, vertritt die Interessen des Staats und soll für eine ausgeglichene Entwicklung des Kreises sorgen.
Die Sanierung von 1939 wurde durch den schlechten Geschäftsgang in den Kriegsjahren zunichtegemacht und musste 1945 in grösserem Ausmass wiederholt werden mit einem Kapitalschnitt auf diesmal sogar 20 % des Aktienkapitals.
Sie sind, insbesondere bei schlechtem Geschäftsgang beim Einzelhändler, nicht so selten ein vielleicht nur vorgeschobener Grund für die Nichtabnahme eines oder mehrerer Konfektionspelze.