Er hinterließ, abgesehen von seinen kriegerischen Lorbeeren, den Ruhm eines geistig begabten und in den Staatsangelegenheiten tätigen, gütigen und menschenfreundlichen, gerechten und unparteiischen Fürsten.
Im Unterschied zum Strafrecht genügt aber im Zivilrecht, das (lediglich) einen gerechten Schadensausgleich schaffen will, eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung.
Problematisch kann jedoch die Frage nach der gerechten Entlohnung innerhalb der Gruppe sowie der psychologische Druck auf einzelne Gruppenmitglieder werden.