Verlegenheit bezeichnet eine Gemütsbewegung, die mit Befangenheit und Unsicherheit einhergeht und in der Regel aus einer fehlenden Handlungskompetenz oder einem Eingriff in die Intimsphäre resultiert.
Deswegen kann er die Gemütsbewegungen wie Furcht, Zorn, Mitleid und andere zwar nicht in ihrem Aufkommen kontrollieren, wohl aber in der weiteren „Verarbeitung“.
Neben der «nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung» (Affekt) ist auch die «grosse seelische Belastung» eine Tatbestandsvariante des Totschlags.