Es war in der großherzoglichen Zeit besetzt mit einem Amtsrichter, einem Registrator, einem Aktuaren, zwei Dekopisten, einem Gefangenenwärter und zwei Gerichtsvollziehern.
Es war in der großherzoglichen Zeit 1858 besetzt mit zwei Amtsrichtern, einem Registrator, drei Aktuar, einem Gerichtsdienter einem Gefangenenwärter und drei Gerichtsvollziehern.