Im Strafvollzug wird die gewaltsame Zusammenrottung von Strafgefangenen, um gewaltsam auf Justizbeamte einzuwirken oder den Ausbruch einzelner oder mehrerer zu ermöglichen, auch als Gefangenenmeuterei bezeichnet.
Eine dahingehende Verfehlung stellt außer im Falle der Gefangenenmeuterei für sich genommen zwar keine Straftat dar, hat jedoch regelmäßig vollzugsinterne Sanktionen zur Folge.
Insgesamt verbrachte er elf Jahre seines Lebens in Strafvollzugsanstalten, vorwiegend wegen (Einbruchs-)Diebstahls im Gefängnis, zuletzt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Gefangenenmeuterei drei Jahre im Zuchthaus.