Ab 1942 beteiligt sie sich an der Widerstandsgruppe Der Soldatenrat und deren Postversendungsaktionen sogenannter Soldatenbriefe, durch welche Frontkämpfer zu Widerstand und Desertation aufgerufen wurden.
Es bedurfte weder eines Nachweises besonderer Taten zum Erhalt der Medaille noch der Dokumentation der Kampftätigkeit als Frontkämpfer (z. B. durch das Soldbuch) zum Erwerb des Kampfabzeichens.
Die Ausgleichsstelle zahlte davon den ausgeschiedenen jüdischen Rechtsanwälten, die als „Frontkämpfer“ galten, einen jederzeit widerruflichen Unterhaltszuschuss.