Insbesondere seit den 1990er Jahren setzte eine zunehmende „Professionalisierung“ des Parlaments ein, die sich auch durch eine höhere Fraktionsdisziplin ausdrückte.
Die Fraktionsdisziplin ist jedoch, wie in einem Präsidialsystem üblich, wesentlich schwächer ausgeprägt als in den meisten europäischen Ländern mit einem parlamentarischen Regierungssystem.
Sowohl der Gouverneur durch seine direkte Wahl als auch die Parlamentarier durch das Fehlen der Fraktionsdisziplin sind weniger parteigebunden als in einem parlamentarischen System.
Die Fraktionsdisziplin ist in keinem Gesetz und keiner Geschäftsordnung verankert; sie wird jedoch, gerade bei Koalitionsregierungen, regelmäßig in den Koalitionsverträgen deutscher Parteien festgeschrieben.