Die Durchschnittskosten bilden pro Passagiermeile oder Frachtmeile (unabhängig von Streckenlänge und Flugaufkommen) im Linienverkehr die Bemessungsgrundlage der Flugpreise, um unter Berücksichtigung einer erwarteten Auslastung eine angestrebte Kapitalverzinsung zu erreichen.
Mit Ausnahme der kostenintensiven VIP-Programme sind die besonderen Servicemaßnahmen in der Regel unentgeltlich, das heißt im Flugpreis bereits inbegriffen.
Insbesondere die Frist zwischen Buchung und Ausstellung des Flugscheins, Umbuchungsmöglichkeiten, Vorausbuchungsfristen und Aufenthaltsvorgaben haben einen direkten Einfluss auf den Flugpreis.