Handelsfachwirte arbeiten in Einzel- und Großhandelsunternehmen aller Wirtschaftsbereiche: in Einzelhandelsgeschäften und -ketten, Filialgeschäften und Zweigstellen, in Fachmärkten, Warenhäusern, bei Vertragshändlern und -niederlassungen, bei Handels- und Werksvertretungen sowie in Versandhandelsunternehmen.
Darüber hinaus sollten die Kantone selbst bestimmen können, ob sie ein Verbot auch für Filialgeschäfte von Grossunternehmen des Detailhandels beantragen wollten.
Er ist zuständig für die Strategieentwicklung, das Eigenanlagemanagement, das Vermögensmanagement, die Kreditkundenbetreuung, den Bereich Marketing/Öffentlichkeitsarbeit sowie das Filialgeschäft.