Es wird an einer feuerwehreinsatztaktisch gut zugänglichen, vorzugsweise wettergeschützten Stelle (z. B.: Nischen, Durchgängen, unter Vordächern), neben dem für den Notfall vorgesehenen Objektzugang (z. B. Feuerwehrzufahrt) angebracht.
Durch die Verwendung von Rasengittern können Feuerwehrzufahrten auf begrünten Hofflächen angelegt werden, ohne Verkehrsflächen mit einer geschlossenen Decke herstellen zu müssen.
In Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen oder an Treppen von Freianlagen, Fluren, Feuerwehrzufahrten und Notausgängen dürfen Flüssiggasbehälter nicht aufgestellt werden.