Seit der Systemumstellung vom Familienlastenausgleich zum Kinderleistungsausgleich ist der Bundesfinanzhof auch für Kindergeldangelegenheiten zuständig.
So darf beispielsweise kein kommunales Kindergeld ausgezahlt werden, da dies in die Bundeskompetenz zur Regelung des Familienlastenausgleichs eingreife.
Im Land und in den Diözesen entwickelte der Familienbund eine Vielzahl von Angeboten und Aktivitäten, wobei sich unterschiedliche Schwerpunkte und Fachkompetenzen herausbildeten, so bei Familienerholung, Familienbildung, Familienseelsorge oder Familienlastenausgleich.
In ihrer Amtszeit wurde die finanzielle Unterstützung von Familien auf andere Grundlagen gestellt: Statt eines dualen Familienlastenausgleichs kommt für Familien nun die für sie jeweils günstigere Lösung zum Tragen.
In der ersten Legislaturperiode arbeitete er im Ausschuss für Sozialpolitik an den Gesetzentwürfen für die Errichtung der Bundesanstalt für Arbeit, zum Familienlastenausgleich, zum Kinderbeihilfegesetz, zur Entschädigung Kriegsgeschädigter und zum Mutterschutzgesetz.