Entsprechend der oben genannten Einheitsgrößen sind die genormten Fahrzeuge der Feuerwehr mithin auf eine entsprechende Gruppen-, Staffel- oder (selbstständige) Truppbesatzung ausgelegt.
Die Bahnsteigkanten sind etwa 20 Zentimeter tiefer gelegen als die Fußbodenhöhe der dort eingesetzten Fahrzeuge, der Einstieg erfolgt damit nicht barrierefrei.
Um eine Nutzungsdauer dieser Fahrzeuge zu verlängern, erfolgte in den 2000er-Jahren die Entscheidung der grundlegenden Überarbeitung dieser Kampfwagen.
1994 Entwicklung und Serieneinführung der neuartigen, nasslaufenden Vollscheibenbremse für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Baumaschinen und Flurförderzeuge.