Zusätzlich zur Fahrausbildung ist bei der Ersterteilung einer Lenkberechtigung der Besuch eines mindestens sechsstündigen Erste-Hilfe-Lehrganges nachzuweisen.
Während das Zwischengas bei Autos ohne Synchrongetriebe noch unerlässlich war, wird es heute im normalen Straßenverkehr fast gar nicht mehr eingesetzt und ist auch nicht mehr Teil der Fahrausbildung.
Kurz vor der Jahrtausendwende fanden sich Vertretungen aus den Bereichen Strassenverkehr und Fahrausbildung zusammen: Bundesstellen, Verkehrsverbände sowie Unternehmen und Organisationen aus der Privatwirtschaft.
Eine weitere Mindestvoraussetzung für Kraftfahrzeugführer ist, dass der Fahranfänger altersbedingt in absehbarer Zeit mit der Fahrausbildung beginnen kann oder bereits in der Ausbildung ist.