Als Lethargie () wird in der medizinischen Fachsprache eine Form der Bewusstseinsstörung bezeichnet, die mit Schläfrigkeit und einer Erhöhung der Reizschwelle einhergeht.
Ein Großteil rechtlinguistischer Forschung widmet sich der Beschreibung der sprachlichen (und auch anderer zeichenhafter) Besonderheiten der juristischen Fachsprache.
Der Begriff hat sich in vielen Fachsprachen mit den Bedeutungen offen, nicht aufliegend, nicht unterstützt, nicht angetrieben, ohne Ende, locker … etabliert.
Alle diese Begriffe unterscheiden sich jedoch deutlich und werden im wissenschaftlichen Gebrauch der Fachsprachen, die auf Präzision im Ausdruck angewiesen sind, unterschiedlich definiert.