Um zur augenärztlichen Facharztprüfung zugelassen zu werden, müssen die Ärzte die Erfüllung eines Untersuchungs-, Behandlungs- und Operationskataloges nachweisen.
Es stellt aber einen europaweit identischen hohen Standard dar, der teilweise deutlich über die nationalen Facharztprüfungen hinausgeht und eine internationale Vergleichbarkeit ermöglicht.