Besonders wertvoll seien Untersuchungen über „artfremd erzogene“, d. h. in Erziehungsanstalten oder Pflegestellen untergebrachte „Zigeunerkinder“ (S. 259).
Dieses besagt, daß es sich um eine Schule handelt, nicht um ein Heim, eine Erziehungsanstalt, deren eigentliche Aufgabe der Unterricht, die Wissensvermittlung und Wissensaneignung ist.