Infolge des Erbreichsplans wurde die Erbmonarchie im deutschen Königreich zunächst tatsächlich eingeführt, jedoch widerriefen zahlreiche Fürsten ihre Zusage bald darauf mit der Begründung, sie seien unter Druck gesetzt worden.
Im Reichstag trat er heftig gegen die Wahl eines Königs vivente rege (zu Lebzeiten eines amtierenden König) ein, um das Aufkommen einer absolutistischen Erbmonarchie zu verhindern.