Zum Willen wird nicht nur die nachhaltige und zielgerichtete Umsetzung von Entschlüssen durch konsequentes Handeln oder mündliche oder schriftliche Willensäußerungen gerechnet.
Ein weiteres klar erkennbares Wesensmerkmal ist seine Sturheit; von einmal getroffenen Entschlüssen ließ er sich weder als militärischer noch als politischer Führer abbringen.