Während der Unruhen im Jahr 1846 weigerte er sich, Kontrollen der Privaträume seiner Schüler durchzuführen, was seine Entlassung aus dem Gymnasium nach sich zog.
Eine Entlassung von Beamten auf Lebenszeit gegen ihren Willen ist nur im Wege des Disziplinarverfahrens möglich oder – in bestimmten Fällen – bei Dienstunfähigkeit.