Beispiele für eine effektive andere Wahlentscheidung sind so zum Beispiel ein anderer Wahlentscheid, die Abstinenz bei der Wahl, sprich das Nichtwählen, und Aus- und Eintritte in bzw. aus dem Elektorat.
Ein echtes Pluralstimmrecht liegt vor, wenn ein und derselben Person tatsächlich zwei oder mehr Stimmen zustehen, die anderen Personen des Elektorats nicht zustehen.