Ein Einparteiensystem beziehungsweise eigentlich Einparteisystem ist ein politisches System, bei dem die alleinige Herrschaft einer Partei gesetzlich festgeschrieben ist.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die These, dass die zentrale Planung in gesellschaftspolitischer Hinsicht den Kollektivismus und in staatspolitischer Hinsicht den Totalitarismus des Einparteiensystems verlange.
Es bildeten sich damals politische Parteien, vergleichbar mit den Gruppierungen innerhalb der heutigen Einparteiensysteme, die gegeneinander um die Durchsetzung ihrer jeweiligen Zielvorstellungen kämpften.