Damit wurde eine Gleichbehandlung von Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung angestrebt, da (kalkulatorische) Zinsen auf das Eigenkapital die Bemessungsgrundlage ebenfalls nicht mindern.
Eigenfinanzierung bezeichnet Vorgänge, bei denen dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird, d. h. bei denen die Anteilseigner (Eigentümer) dem Unternehmen Mittel zuführen.
Als Finanzierungsquellen kommen bei der Eigenfinanzierung das eigene Unternehmen (Gewinnthesaurierung, Bildung von Rückstellungen) oder die Gesellschafter in Frage, während die Fremdfinanzierung auf Geld- und Kapitalmarkt zurückgreift.
Ein negativer Zahlungsstrom erfordert Eigenfinanzierung über Eigenkapital oder Fremdfinanzierung über Fremdkapital, während ein positiver Zahlungsstrom Möglichkeiten zur Innenfinanzierung schafft.