Es ist umstritten, ob die Vorschrift auf Kleinexplosionen anzuwenden ist, die etwa durch Haushaltsgeräte (Gasöfen, Druckkochtöpfe) oder Feuerwerkskörper ausgelöst werden können.
In der Technik erfolgt die Entlastung von Druckbehältern in bestimmten Arbeitsphasen oder automatisch durch Sicherheitsventile – z. B. bei Dampfkesseln, beim Druckkochtopf oder beim Venting eines Kernreaktors.
Im Gegensatz dazu können höhere Siedewassertemperaturen als bei normalem Atmosphärendruck mit Druckkochtöpfen erreicht werden und daher ein Abkochen schneller durchgeführt werden.