Der Doktorhut wird dem ehemaligen Doktoranden nach Abschluss seiner Promotion als äußeres Zeichen der neu erworbenen Doktorwürde vom Dekan der Fakultät (an manchen kleineren Universitäten auch vom Rektor) überreicht.
Erst nach Absolvierung des öffentlichen Examens erfolgte die feierliche Inauguration und Verleihung der Insignien, zu denen ein Buch, ein goldener Ring und der Doktorhut in Gestalt eines Baretts gehörte.