1982 jedoch stellte die Internationale Bischofskonferenz fest, dass dem Diakonat der Frau nichts im Wege stehe, eine Wiedereinführung wurde den Ortskirchen überlassen.
Nach seiner Auffassung, falle die Vorbereitung auf den ständigen Diakonat ebenfalls unter §12 WPflG, welcher eine Rückstellung vom Wehrdienst für Priesteramtskandidaten vorsieht.