In den vorreformatorischen Kirchen übt jeder Vorsteher (Papst, Diözesanbischof, Patriarch) einer Diözese die unmittelbare Jurisdiktion über seine (Teil-)Kirche aus.
Die Kapläne der Diözesanbischöfe sind alle zugleich Geheimsekretäre, weil sie im Auftrag des Bischofs arbeiten und in diesem Sinn der Geheimhaltung unterliegen.
Der Bischof einer Suffragandiözese wird daher auch Suffraganbischof genannt, doch verwaltet jeder Diözesanbischof seine eigene Diözese selbständig und unabhängig vom Metropoliten.
Faktisch übt der Kardinal sein pfarrliches Amt jedoch nicht selbst aus, sondern hat andere Aufgaben, meist als Diözesanbischof oder an der römischen Kurie.