Die Enthaarung kann wiederum sowohl als Depilation (beispielsweise mittels eines Rasierers als Ganzkörperrasur) als auch durch Epilation, zum Beispiel mit Wachs oder einem Epiliergerät, erfolgen.
Zu Beginn des Prozesses wurde die Angeklagte vollständig entkleidet und rasiert (Depilation), damit sie kein Zaubermittel verstecken konnte und um ihre Zauberkraft zu brechen.
Die Depilation mit dem Rasierer oder Enthaarungscreme ist dafür sehr einfach durchzuführen und schmerzfrei, zum Beispiel in der Dusche oder der Badewanne.