Die Übertragung von Sportveranstaltungen stellt in der Regel keine Dauerwerbesendung im rechtlichen Sinne dar, weil es sich bei den gezeigten Markennamen um Ausstatter und Sponsoren handelt.
Längere Werbesendungen gelten als Dauerwerbesendungen oder Infomercials und müssen während ihrer gesamten Laufzeit als Werbe- oder Verkaufssendung gekennzeichnet sein.