Dabei ist zu beachten, dass ausschließlich der Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz besitzt und der entsprechende Bundesfinanzminister lediglich die Mittel verwaltet.
Im Entscheidungsverfahren zum Bundeshaushalt und zur mittelfristigen Finanzplanung erhielt der Finanzplanungsrat den Vorentwurf des Bundesfinanzministers und gab ihn mit entsprechenden Empfehlungen zurück.
Im Oktober 2008 berief ihn Bundesfinanzminister Steinbrück zum Sprecher des Leitungsausschusses der Finanzmarkt­stabilisierungsanstalt, die den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung verwaltet.