Dieses Prinzip wird vornehmlich von Kreditinstituten außerhalb des europäischen Raums angewandt und ist deshalb formlos, weil keine Kredit- oder Bonitätsprüfung stattfindet.
Seit 1928 gehören beispielsweise Angaben zum Jahresumsatz, Bilanzkennzahlen, Anzahl der Beschäftigten und die Kapitalausstattung zur Auskunft, um Gewerbetreibenden und Unternehmen eine Bonitätsprüfung zu ermöglichen.
Um eine Kreditgewährung an bonitätsschwache Kunden/Geschäftspartner zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Bonität vorher zu prüfen und die Kreditbedingungen des Kreditgeschäfts dem Ergebnis der Bonitätsprüfung anzupassen.
Wichtig ist jedoch, dass beispielsweise die Bonitätsprüfung immer dieselbe ist, auch wenn sie von unterschiedlichsten Prozessen oder sogar Firmen genutzt wird.
So bezieht das Kreditmanagement die Bonitätsprüfung und -überwachung mit ein, um mögliche Zahlungsausfallrisiken frühzeitig zu erkennen und vorbeugend zu wirken.