Daraus ließ sich auf einen Blütenhonig (Sommerhonig) aus einheimischer Tracht schließen, der allerdings aus einem großen Gebiet und einer Vielzahl von Biotopen zusammengebracht worden war.
Sie regelt, welche Beschaffenheit Honig aufweisen muss (HonigV i. V. m.) und welche Honigarten (Blütenhonig, Wabenhonig etc.) als Verkehrsbezeichnung zulässig sind (Abs.