Darüber hinaus stehen auch die sogenannten sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes aus verfassungshistorischen Gründen noch im Eigentum des Bundes, dienen aber nicht dem allgemeinen Verkehr.
Auf Binnenwasserstraßen wird von der Berufsschifffahrt ein weißes Funkellicht zur Kennzeichnung der Schiffsseite verwendet, auf der Begegnungsverkehr stattfinden soll.
Europaschiff beschreibt eine Spezifikation für einen Binnenschiffstyp, der auf denjenigen europäischen Schifffahrtswegen verkehren kann, die mindestens der Klasse IV der Binnenwasserstraßen entsprechen.