Für jedermann ist beobachtbar, wie Bodenmaterial bei Starkniederschlag oder Schneeschmelze von Ackerflächen abgespült wird und durch Hochwasser Schlamm auf Aueflächen abgelagert wurde.
Für diese Zeit kann das Gelände (Acker, Plantage) als, als vorübergehend „verlassenes Eigentum“, gekennzeichnet werden, dessen Früchte für jedermann zugänglich sind.