Dafür wurden drei leitende Bundesbahnbeamte zu Bewährungsstrafen von je 8 Monaten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Eine weitere Person wurde vom Vorwurf der Mittäterschaft entlastet, jedoch wegen unerlaubten Besitzes militärischer Waffen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Nach einer Bewährungsstrafe kurz vor der Nominierungsfrist wurde er in den Kader für die WM 2014 aufgenommen, kam aber als Ersatztorhüter nicht zum Einsatz.