Der Bewährungshelfer verständigte daraufhin die Polizei und berichtete, dass der Täter in aufgeregtem und hilflosen Zustand unterwegs und sein Aufenthaltsort unbekannt sei.
Der Bewährungshelfer verfügt über konkretere Kenntnis des sozialen Netzwerkes vor Ort und ermöglicht eine realistische Entlassungsplanung unter Berücksichtigung der vorhandenen Möglichkeiten des sozialen Nahraums.
Gegen Mittag wurde dem Bewährungshelfer mitgeteilt, dass die Untersuchung fehlgeschlagen sei: Der Täter sei auf dem Klinikgelände aus dem Auto gesprungen und verschwunden.