Die Zahl der Abgeordneten je Wahlkreis wird nach der Verfassung alle 10 Jahre gemäß den Bevölkerungszahlen (einschließlich Ausländer) durch königlichen Erlass festgelegt.
Die Bevölkerungszahlen in nebenstehender Tabelle beruhen auf den Angaben des österreichischen Statistikamtes und sind auf den heutigen Gebietsstand umgerechnet.