Daraufhin verflucht die Bettlerin die schwangere Dame, die eine Tochter gebären sollte, zwar gesund und wohlgeformt mit Ausnahme ihres schweineartigen Kopfes.
Die Meinungsfreiheit gelte für alle Ausdrucksmittel; es unterliegen ihr auch die meist körpersprachlich artikulierte Äußerung eines Bettlers bzw. einer Bettlerin.