Als sehr positiv hob er die Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 hervor, als positiver Ansatz zur Schaffung innerbetrieblicher Solidarität.
Ein Schwerpunkt der Bildungsarbeit sind Schulungen für Betriebs- und Personalräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz.
Im Bereich öffentlicher Dienstherren findet das auf die Privatwirtschaft zugeschnittene Betriebsverfassungsgesetz bzw. das Mitbestimmungsgesetz keine Anwendung (Betriebsverfassungsgesetz).
Sie folgten auch den vermehrten Bildungs- und Freistellungsansprüchen durch das novellierte Betriebsverfassungsgesetz sowie die ersten Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer.