Ihnen gegenüber stehen rund 17.000 Berufsbetreuer, die selbständig oder als Beschäftigte in Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden tätig sind und die ihrerseits rund 400.000 Betreuungen beruflich führen.
Behördenbetreuer kann nur sein, wer in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu einer Betreuungsbehörde bzw. deren Trägerkörperschaft (meist Kommune) steht.
Dagegen ist die Betreuungsbehörde, die in der Regel bei der Stadtverwaltung bzw. der Kreisverwaltung (Landratsamt) angesiedelt ist, der Hauptansprechpartner, soweit es um eher praktische Fragen geht.
Um die Tätigkeit als Berufsbetreuer zu beginnen, bewirbt man sich sinnvollerweise zunächst bei der örtlichen Betreuungsbehörde (des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt).
Der Kontrollbetreuer kann als ehrenamtlicher Betreuer bestellt werden oder als Berufsbetreuer (auch Vereinsbetreuer, Behördenbetreuer, Betreuungsverein oder Betreuungsbehörde).