Allfällige Einnahmen aus seiner Tätigkeit, insbesondere aus etwaigen wirtschaftlichen Betätigungen, dürfen nur seinen gemeinnützigen Zwecken dienen, soweit die wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht ohne dies ausgelagert werden.
Doch teilte dieser nach reiflicher Überlegung mit, dass seine umfänglichen geschäftlichen Betätigungen es nicht ermöglichen, „mich dem schönen Wirkungskreise... widmen zu können“.
Geschützt ist durch diese die Koalition selbst in ihrem Bestand (Bestandsgarantie), ihrer organisatorischen Ausgestaltung (Organisationsautonomie) und ihren Betätigungen (Betätigungsgarantie), sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen.
Allen Beteiligten gemeinsam war die große Begeisterung für das Skilaufen, Skispringen und Bergsteigen, damals sehr ausgefallene Betätigungen, die mit teils selbstgefertigter, rudimentärer Ausrüstung ausgeführt wurden.