Die Bewohner durften ohne triftigen Grund, wie ein Arztbesuch oder für Besorgungen, deren Bedarf die Einrichtung nicht decken konnte, die Einrichtung nicht verlassen.
Zum einen waren sie als Angestellte im Einkaufszentrum beschäftigt, zum anderen waren es Hausfrauen, die in der Lebensmittelabteilung im Untergeschoss, die am späten Nachmittag ermäßigte Preise anbot, Besorgungen machten.
In jedem Fall darf das begünstigte Fahrzeug dann nur noch für das Befördern des/der Schwerbeschädigten verwendet werden sowie für Besorgungen für den/die Betroffene.