1830 regelte die Stadt in den beiden Dotationsverträgen den Unterhalt der im städtischen Besitz befindlichen Kirchen, die Besoldung der Pfarrer und das kirchliche Schulwesen.
Das Vergabebudget für die jeweiligen Leistungsbezahlungsinstrumente entspricht mindestens 0,3 Prozent der Ausgaben für die Besoldung des Vorjahres im jeweiligen Haushalt.
Die Soldaten der Bewährungsbataillone 500er waren in Verpflegung, Ausrüstung, Unterbringung und Besoldung gegenüber der regulären Wehrmacht nicht zurückgesetzt.
Die Besoldung der zwölf lutherischen Geistlichen sowie den Unterhalt der sechs evangelischen Kirchen und der kirchlichen Schulen regelte der 1830 erlassene Dotationsvertrag.
Es folgten 1654 Bestimmungen zur Infanterie und 1651, 1653 und 1660 wurden Vorschriften für die Organisation des inneren Dienstes, der Besoldung und Verpflegung erlassen.
Allerdings waren diese Dienstgrade kaum mit militärischen Pflichten verbunden, sondern dienten lediglich der Eingruppierung seiner Besoldung als leitender Architekt des Staates.