Der Religionsunterricht ist an den Volksschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Berufsschulen, Berufsaufbauschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, an sonstigen Schulen nach Maßgabe der Schulordnung, ordentliches Lehrfach (Pflichtfach).
Als 1949 mit der Berufsaufbauschule auch die Ausbildung von Menschen hinzukam, die bereits das Berufsleben kennengelernt hatten, war die Struktur geschaffen, wie sie heute noch vorzufinden ist.