Einige von ihnen durften später in ihr Tal zurückkehren, doch sie bekamen dort Schwierigkeiten, als sie 1852 eine Gruppe von acht Bergarbeitern angriffen.
Die Staatsanwaltschaft gab kurze Zeit später an, die Anklagen gegen die inhaftierten Bergarbeiter beim nächsten Gerichtstermin „vorläufig“ zurückziehen zu wollen und diese unter Auflagen freizulassen.