Die Strafen richteten sich insbesondere gegen Weingärtner oder Handwerker, die sich gar nicht an der Bauernbewegung beteiligt hatten, aber Mitbestimmung durch die Gemeinde und eine Ratsreform verlangt hatten.
Der junge Kommunist konnte aus finanziellen Gründen nicht die Schule besuchen, stellte aber eine der Führungspersönlichkeiten der lokalen Bauernbewegung dar.