Bei strenger Auslegung seiner Aufgaben muss der Bauleiter im Notfall die untere Bauaufsichtsbehörde einschalten, wenn seinen Weisungen nicht Folge geleistet wird.
Die Bauaufsichtsbehörde, auch Bauordnungsamt, Baugenehmigungsbehörde, Baurechtsamt, Bauaufsichtsamt oder veraltet Baupolizei genannt, befasst sich mit hoheitlichen Aufgaben des Baurechts, beispielsweise mit der Erteilung von Baugenehmigungen.