Unter Bankverbindung versteht man in der Wirtschaft und im Zahlungsverkehr das kontoführende Kreditinstitut eines Zahlungsempfängers oder eines Zahlungspflichtigen.
Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfordert für alle hieran beteiligten Wirtschaftssubjekte eine Bankverbindung, damit sie ihre Zahlungen über ein Bankkonto bargeldlos leisten können.
Kritisiert wurde, dass bereits zur Eröffnung eines Probeabonnements Zahlungsinformationen wie Bankverbindungen oder Kreditkartennummern angegeben werden mussten.
Es handelt sich bei Bankverbindungen um Geschäftsverbindungen zwischen Kreditinstituten und Nichtbanken (Privathaushalte, Unternehmen, sonstige Personenvereinigungen, öffentliche Verwaltung).
Die Angabe der Bankverbindung ist für den Geldschuldner aus den Zahlungsbedingungen, aus dem Briefkopf von Geschäftsbriefen oder der Rechnung des Zahlungsempfängers zu entnehmen.
Die Zahlstelle ist im Zahlungsdiensterecht die Bankverbindung des Lastschriftschuldners und löst Lastschriften mit Zustimmung (Autorisierung) des Zahlungspflichtigen durch Kontobelastung ein.