Die frühesten Formen der Autorenhonorare sowie der Honorarzahlungen für sonstige Dienstleistungen im Bereich der Texterstellung und -bearbeitung (Redaktion, Lektorat etc.) lassen sich bis in das 15. Jahrhundert zurückverfolgen.
So war seine erste Anschaffung von dem größeren Autorenhonorar einen Minivan für seine Frau, damit sie die gemeinsamen Kinder zur Schule und zum Training fahren konnten.
Zum anderen ist das mit dem Verfügungsrecht verbundene Vergütungsrecht des Urhebers geschützt, das es einem Autor erlaubt, für seine Rechteeinräumung an den Verlag ein Autorenhonorar zu verlangen.
Die Redaktion wird deshalb ehrenamtlich geleistet und außerdem keine Aufwandsentschädigungen und Autorenhonorare an Autoren und Mitarbeiter ausbezahlt.