Hier zählen auch vom Gesetz als „schwer“ eingestufte Delikte ohne Gewalt gegen Menschen, insbesondere Einbruch und Autodiebstahl, zu den Delikten, bei denen die Regelung greift.
Es gab einen Mord, drei Vergewaltigungen, 22 Raubüberfälle, 91 Körperverletzungen, 290 Einbrüche, 821 Diebstähle, 40 Autodiebstähle und drei Brandstiftungen.