Der Standort verfügt ein eigenes Postamt, Zollamt, Anschlussbahn/Frachtenbahnhof, zwei Autobahnabfahrten, Wegeleitsystem und diverse gastronomische Einrichtungen.
Eine Autobahnkirche muss eine direkte Anbindung an eine Autobahnraststätte bzw. Autobahnabfahrt haben, wobei im letzteren Fall die Entfernung nicht mehr als 1000 Meter betragen sollte.